Filmwissenschaft in Berlin.

Weblog der Studierenden am filmwissenschaftlichen Seminar der Freien Universität Berlin.

Freitag, Januar 14, 2005

Tagung: Ab 18? Zur Praxis des Filmverbots nach §131 StGB am Beispiel von Blood Feast.

Von Medialog e.V.:

»Am 20. Januar 2004 wurde der Film Blood Feast (H.G. Lewis, USA 1963) durch das Amtsgericht Karlsruhe nach §131 StGB beschlagnahmt (siehe hier in meinem Weblog). Die Filmwerkstatt Karlsruhe e.V. will in einer Podiumsdiskussion die Schwierigkeiten des Paragraphen erörtern und mögliche andere Schutzmaßnahmen vor gewalttätigen Inhalten diskutieren. Es sollen Antworten gefunden werden auf Fragen wie: Welche Auswirkungen hat der §131 StGB auf ein Werk? Gibt es Inhalte, vor denen die Gesellschaft geschützt werden muss und wodurch zeichnen sich diese aus? Nach welchen Kriterien wird der §131 StGB angewendet?

An der Podiumsdiskussion teilnehmen werden der Medienethiker Dr. Michael Nagenborg, der Filmwissenschaftler und Vorstand des Vereins zur Förderung von Medienkompetenz Medialog e.V. Stefan Höltgen M.A. und der Medienrechtanwalt Holger von Hartlieb. Der für den Beschluss zuständige Richter Mahr vom Amtsgericht Karlsruhe sowie weitere Sachkundige wurden angefragt. Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat in einem Brief offiziell abgelehnt, einen Vertreter ihres Hauses an der Diskussion teilnehmen zu lassen.

Anschließend an die Diskussion wird der Film Blood Feast 2 (H.G. Lewis, USA 2003) gezeigt. Die Diskussion und Filmvorführung finden im HMO auf dem Campus der Universität Karlsruhe (TH) statt, Beginn ist um 20.30 Uhr. Der Eintritt kostet 3 Euro, Informationsbroschüre inklusive. Diese kann über shop.bohemia-filmkunst.de ab Mitte Februar 2005 geordert werden. Der Erlös wird als Druckkostenzuschuss für eine Publikation zum §131 StGB genutzt.«